My Holiday Reisecenter › Sicherheit & Insolvenzschutz

Vertrauen & Sicherheit

Ihre Reise ist doppelt abgesichert.

My Holiday Reisecenter ist Vermittler von Ferienvillen. Buchen Sie eine Villa zusammen mit weiteren Leistungen wie Transfer (und künftig Mietwagen), greift unsere Kundengeldabsicherung der R+V Allgemeinen Versicherung AG.

Sicherungsschein der R+V Versicherung

Für verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB.

Versicherungsschein Nr. 407 90 101125424
PDF herunterladen

Unsere Rolle als Reisevermittler

Damit Sie genau wissen, woran Sie sind: My Holiday Reisecenter vermittelt handverlesene Ferienvillen sowie ergänzende Leistungen wie Flughafentransfers. Wir sind selbst kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes – mit einer wichtigen Ausnahme.

Wann werden wir zum „Vermittler verbundener Reiseleistungen"?

Sobald Sie bei uns innerhalb von 24 Stunden mehrere Reisebausteine buchen – z. B. Villa + Flughafentransfer (und künftig Villa + Mietwagen) –, gilt diese Zusammenstellung rechtlich als verbundene Reiseleistung nach § 651w BGB. Wir sind verpflichtet, Ihre Kundengelder gegen unsere Insolvenz abzusichern – dafür haben wir einen Sicherungsschein der R+V Allgemeinen Versicherung AG.

Zwei Arten von Schutz

Je nachdem, was Sie buchen, schützt Sie ein anderer Mechanismus. In jedem Fall sind Sie als Kunde geschützt.

Reine Villen-Vermittlung

Sie buchen ausschließlich eine Villa

Beispiel: Sie mieten eine Villa in Bodrum für zwei Wochen, ohne weitere Leistungen über uns zu buchen.

In diesem Fall handelt es sich um eine reine Vermittlung. Vertragspartner für die Unterkunft ist der jeweilige Eigentümer der Villa. Ihre Zahlung an den Eigentümer wird durch dessen geltende Sicherungsmechanismen geschützt.

Vertragspartner: Eigentümer der Villa
Verbundene Reiseleistung

Sie kombinieren Villa + weitere Bausteine

Beispiel: Sie buchen innerhalb von 24 Stunden eine Villa und einen Flughafentransfer über uns.

Diese Kombination gilt als verbundene Reiseleistung nach § 651w BGB. Hier greift unser eigener Sicherungsschein der R+V Allgemeinen Versicherung AG.

Abgesichert durch: My Holiday Reisecenter / R+V

Was unsere Absicherung für Sie leistet

Konkret schützt Sie unser R+V-Sicherungsschein bei verbundenen Reiseleistungen vor diesen Risiken:

01

Anzahlung geschützt

Sollten wir vor Reiseantritt zahlungsunfähig werden, erhalten Sie Ihre an uns geleisteten Zahlungen zurück.

02

Rückreise gesichert

Tritt der Versicherungsfall während Ihrer Reise ein und die Beförderung war Teil des Vertrags, sind notwendige Rückreisekosten abgedeckt.

03

Direkter Anspruch

Im Schadensfall wenden Sie sich direkt an die R+V – mit der Versicherungsscheinnummer aus Ihren Buchungsunterlagen.

Die wichtigsten Daten

Transparenz schafft Vertrauen. Alle relevanten Informationen zu unserem Sicherungsschein.

Versicherer
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Versicherungsschein-Nr.
407 90 101125424
Art der Absicherung
Kautionsversicherung für Reiseanbieter (Kundengeldabsicherung)
Geltungsbereich
Verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB, die von My Holiday Reisecenter vermittelt werden
Rechtliche Grundlage
§ 651w BGB – Insolvenzsicherung bei verbundenen Reiseleistungen
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Geltendes Recht
Deutsches Recht

Im unwahrscheinlichen Schadensfall

Bei einer verbundenen Reiseleistung über My Holiday Reisecenter kontaktieren Sie bitte direkt die R+V.

Direkter Kontakt zur R+V

Versicherer

R+V Allgemeine Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Unsere Vertragsdaten

Versicherungsschein-Nr.:
407 90 101125424

Mehr Infos auf ruv.de →

Häufige Fragen

Antworten auf das, was unsere Kunden am häufigsten wissen möchten.

Sind Sie ein Reiseveranstalter?

Nein. My Holiday Reisecenter GbR ist Reisevermittler. Wir präsentieren handverlesene Ferienvillen im Namen und Auftrag der jeweiligen Eigentümer und vermitteln ergänzende Reiseleistungen wie Flughafentransfers.

Wann greift der R+V-Sicherungsschein?

Immer dann, wenn Sie bei uns innerhalb von 24 Stunden mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen – also eine verbundene Reiseleistung nach § 651w BGB entsteht. Beispiel: Villa + Flughafentransfer.

Was ist eine „verbundene Reiseleistung"?

Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn ein Vermittler dem Kunden die getrennte Auswahl und Bezahlung mindestens zweier verschiedener Reiseleistungen für dieselbe Reise ermöglicht – etwa Unterkunft + Transfer + Mietwagen – und diese Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Was kostet mich der Insolvenzschutz?

Nichts zusätzlich. Die R+V-Absicherung für verbundene Reiseleistungen verursacht Ihnen keine Mehrkosten – wir zahlen die Prämie an die R+V.

Was ist nicht abgesichert?

Die Kundengeldabsicherung greift ausschließlich bei Zahlungsunfähigkeit. Für andere Risiken wie Krankheit, Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Gepäckverlust empfehlen wir den Abschluss einer separaten Reiseversicherung.

Wie erhalte ich den Sicherungsschein für meine Buchung?

Mit jeder Buchungsbestätigung, die eine verbundene Reiseleistung umfasst, erhalten Sie unseren R+V-Sicherungsschein automatisch per E-Mail. Sie können ihn zudem oben auf dieser Seite jederzeit als PDF herunterladen.

Gilt das auch, wenn ich nur eine Villa buche?

Buchen Sie ausschließlich eine Villa ohne weitere Leistungen, handelt es sich um eine reine Vermittlung. Vertragspartner ist in diesem Fall der jeweilige Eigentümer der Villa.

Wie erkenne ich generell seriöse Vermittler?

Achten Sie auf einen gültigen Sicherungsschein eines bekannten Versicherers, ein vollständiges Impressum, transparente AGB sowie sichere Zahlungsmethoden. My Holiday Reisecenter GbR mit Sitz in Giengen an der Brenz erfüllt all diese Kriterien.

Insolvenzschutz ≠ Reiserücktrittsversicherung

Die hier beschriebene Kundengeldabsicherung schützt Sie ausschließlich vor Insolvenz. Wenn Sie sich zusätzlich gegen Krankheit, Unfall oder berufliche Verhinderung absichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Reiseversicherung.